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BZÖ-Stark: 400 Wohnungssuchende warten auf das private Fitnessstudio der Salzburger Landeshauptfrau.
BZÖ-Salzburg schaltet Landesrechnungshof ein.
Der Salzburger BZÖ-Landesobmann Robert Stark übermittelt heute dem Landesrechnungshof eine Sachverhaltsdarstellung, in der er zur Überprüfung der Ungereimtheiten rund um die Vergabe der Genossenschaftswohnungen von Landeshauptfrau Mag. Gabriele Burgstaller (SPOE) und ihrem Ehegatten auffordert. Denn die Satzungen der gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft (EBG) sehen in § 13 Abs. 2 folgendes vor: „An ein Mitglied (auch Ehepaar) darf nur eine geförderte Wohnung oder Siedlerstelle zur Nutzung, durch Kauf, als Eigentumswohnung oder im Baurecht übertragen werden“.
Das Ehepaar Holzer/Burgstaller bewohnt sowohl eine im Dachgeschoss liegende Wohneinheit, die bereits erweitert wurde und so durch einen juristischen Trick als eine Wohneinheit bezeichnet wird, als auch noch eine weitere Wohnung die im Erdgeschoss liegt und somit örtlich und sachlich keinerlei Zusammenhang mit der übrigen Wohneinheit bildet, führt Stark aus.
“Die sozialdemokratische Landeshauptfrau bewohnt über 150 m2 gemeinnützliche Wohnflächen zu einem Mietzins von etwa 766 Euro pro Monat (inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer) und leistet sich im Erdgeschoss auch noch ein eigenes Fitnessstudio, das auf einer als Wohnfläche gewidmeten Fläche errichtet wurde“, so Stark.
“Selbst wenn die Frau Landeshauptfrau auch nur einen Hometrainer in ihrer dritten Wohneinheit stehen haben sollte - über 400 junge Familien, sozialschwache Mitbürger, kinderreiche Söhne und Töchter aus dem bäuerlichen Umland warten auf eine sozial gestützte Wohnung in Hallein. Diesen Menschen sollte die Möglichkeit auf leistbares Wohnen gegeben werden und nicht der Landeshauptfrau mit einem Monatsgehalt von über 15.000 Euro“, so Stark abschließend.



