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Leitantrag - Ein Europa der Bürger
„Es sieht düster aus für die Europäische Union. (…) Die EU steckt in einer Krise der Legitimität und des Vertrauens“ („Sonntags Zeitung“, Zürich, 15.06.2008) Dieser Befund trifft nicht erst seit dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag zu: Bereits mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa nicht Inkrafttreten würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.
Die Europäische Union ist für viele Bürger undurchschaubar, undemokratisch und zentralistisch. Die - nicht nur räumliche - Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, Bürgerrechte, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie das gezielte Vorgehen gegen Bürokratie, Privilegien sowie das bestehende Demokratiedefizit sind dringend notwendig.
Trotz des negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man aber seitens der Europäischen Union den Bürgern weiter Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt, einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.
Offensichtlich und vordergründig war die Zielsetzung dieses Werkes: Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit ungewünschten Ergebnissen hintan zu halten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP). Zugleich warnte der ehemalige französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen.“ In dieselbe Kerbe schlug angesichts des EU-Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellt: „Wenn bei der
Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig.“ (EU-Observer 16. Juli 2007)
Im Vordergrund europäischer Politik stehen derzeit somit die Aufgaben der eigenen institutionellen und politischen Krisenbewältigung, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eigene Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden, anstatt eine europäische Politik zu entwickeln, in deren aktuellem Fokus die Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen Phänomene wie steigender Arbeitslosigkeit, Rezession, steigender Staatsverschuldung, steigender Armut und drohendem Sozialabbau steht.
Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU sowie eine Reform dieser ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines vom BZÖ geforderten „Kerneuropas“ in Diskussion, wie es unter anderem auch vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht wurde. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wie im „Il Messaggero“ nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre.“
Nicht zuletzt sah auch der luxemburgische Regierungschef Juncker die Richtigkeit dieses Weges, indem er am 6. November 2007 unter Anspielung auf das einseitige Ausscheren Großbritanniens aus einzelnen Politiken der Europäischen Union, unmissverständlich erklärte, dass es um einen Kern von EU-Ländern herum Umlaufbahnen geben sollte, auf denen Länder Platz nehmen können sollten, die nicht alle Politiken voll mit gestalten wollen. „Geht man einen solchen Entwicklungsweg nicht, werde es in der EU irgendwann einen Crash geben“, stellte er sogar die Zukunft dieser Europäischen Union im Falle der Fortsetzung des derzeitigen Kurses in Frage.
Die Ignoranz der österreichischen Bundesregierung durch Verhinderung eines Referendums über den Reformvertrag einerseits und eine gegen den Willen des BZÖ bereits im Mai dieses Jahres erfolgte Ratifizierung andererseits haben sich nunmehr in so fern gerächt, als nach dem Nein der Iren der vorliegende Reformvertrag (einmal mehr) gescheitert und somit Geschichte ist.
Und wieder werden Rufe nach einer – wie von uns schon mehrfach geforderten – gänzlichen Neuordnung der Europäischen Union lauter, wenn beispielsweise der ehemalige EU-Kommissar Fischler davon spricht, dass die „Wahrscheinlichkeit für ein Kerneuropa mit dem Nein der Iren gestiegen ist.“ (APA, 13.06.2008).
Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering stößt in dieselbe Kerbe, wenn er in Zusammenhang mit dem gescheiterten Lissabonvertrag am 14. Juni 2008 eine sich zwar nicht gerade durch Neuigkeitswert auszeichnende aber inhaltlich vollkommen richtige Bemerkung abgibt, dass „wir eine Debatte um die Zukunft Europas brauchen.“ „Darin wird der Gedanke eines Europas der zwei Geschwindigkeiten, in dem ein Kern von Mitgliedern voranschreitet, eine Rolle spielen,“ so Pöttering weiter.
Zudem wurde die Forderung nach einem Kerneuropa bereits im Jahr 2004 von maßgeblichen SPÖ-Funktionären, wie beispielsweise von Klubobmann Cap, erhoben, wenn dieser im Rahmen einer Diskussionsrunde anlässlich des Scheiterns des Verfassungsvertrages mit den Worten zitiert wird, dass „es meiner Meinung nach zu einer Verdichtung der EU kommen wird und ein Kerneuropa dabei unvermeidlich ist.“ (Werkstattblätter/2004/nr.1, März). Im diametralen Gegensatz dazu steht jedoch das im jüngsten Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP festgeschriebene Bekenntnis einer klaren Ablehnung eines Kerneuropas.
Anstatt die Warnungen in Form negativer Referenden und in Form von Umfragen, die die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger Europas mit dieser Europäischen Union zum Ausdruck bringen, ernst zu nehmen, versucht man nun, durch Zugeständnisse an Irland, auf manipulative Art und Weise ein zweites Referendum bzw. dessen Erfolgsaussicht in Irland zu begünstigen.
Damit vor dem Hintergrund dieser Fakten die Europäische Union überhaupt eine Zukunft haben kann, muss die Weiterentwicklung Europas von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und einen umfassenden Reformprozess einzuleiten. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Sondern:
Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten
(Kerneuropa der Nettozahler)
Nach dem Scheitern der Verfassung für Europa bzw. dem Vertrag von Lissabon ist eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU notwendig.
In diesem Zusammenhang bedarf es einer völligen Neuverhandlung eines Vertrags für die Bürger Europas in Hinblick auf eine vollständige institutionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) anstatt der derzeit stattfindenden Forcierung eines europäischen Superstaates. Daraus ergibt sich im Sinne eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.
Im Zuge der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) muss es zudem zu einer Neuordnung der Kompetenzen (Renationalisierung von Aufgaben), und einer tiefgreifenden und umfassenden Verschlankung und Entbürokratisierung der Institutionen und Organe der EU sowie einem radikalen Privilegienabbau kommen.
Verpflichtende nationale Volksabstimmungen in allen EU-Staaten
Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union wieder zu gewinnen, bedarf es einer nachhaltigen Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindungsprozesse und damit der Notwendigkeit der EU-weit verpflichtenden Verankerung direktdemokratischer Elemente:
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Zeitgleiche Durchführung nationaler Volksabstimmungen in allen Mitgliedsstaaten, die alle rechtsverbindlich sind; das heißt, nur bei mehrheitlicher Zustimmung der Bürger eines jeden einzelnen Mitgliedstaates kommt der Vertrag zustande
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Bei weitgehenden Vertiefungsschritten, etwa die Abgabe von Kompetenzen, Änderung der Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc. sind verpflichtende nationale Volksabstimmungen in allen EU-Staaten durchzuführen
Bis zu einer vertraglichen Normierung der Abhaltung zeitgleicher nationaler Volksabstimmungen in allen EU-Staaten sind in den genannten Fällen in Österreich jedenfalls nationale Volksabstimmungen durchzuführen.
Europa hat räumliche, finanzielle und kulturelle Grenzen
Der für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschlossene Verhandlungsrahmen beinhaltet erstmals – und nicht zuletzt auf Druck Österreichs –die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union als Kriterium für die Aufnahme weiterer Mitglieder. Jedoch ließ man bis dato gänzlich offen, was unter diesem Begriff tatsächlich zu verstehen ist. Im Vorfeld des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 hat Frankreich dahingehend Druck ausgeübt und den Europäischen Rat zu konkreten diesbezüglichen Schritten gedrängt. Letztlich wurde die Europäische Kommission bei diesem Europäischen Rat beauftragt, einen Bericht „über alle einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahmefähigkeit der Union vorzulegen.“ Frankreich war beispielsweise dafür, dass man bei der Aufnahmefähigkeit konkret sein müsse: „Der Europäische Rat muss den Rahmen für die weiteren Diskussionen vorgeben.“
Daher fordern wir eine rasche Einigung der Staats- und Regierungschefs auf räumliche, finanzielle sowie kulturelle Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“, denn die EU ist nicht uneingeschränkt aufnahmefähig. Darauf aufbauend ist die Aufnahme von Staaten außerhalb der räumlichen, finanziellen und kulturellen Grenzen Europas nicht möglich und daher auszuschließen. Dieses Prinzip ist in einem zu verhandelnden Vertrag für die Bürger Europas verpflichtend festzuschreiben.
Nein zu einem EU-Beitritt der Türkei
Eine EU- Mitgliedschaft der Türkei wird aufgrund massiver Defizite in den Bereichen demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechte, der Rechte und Gleichberechtigung von Frauen und der Meinungsfreiheit abgelehnt. Die Türkei kann die für einen Beitritt erforderlichen Kriterien eine EU-Mitgliedschaft nicht erfüllen und ist zudem nicht Teil Europas. Anstelle eines Beitritts erscheint eher eine Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft mit Europa vor dem Hintergrund der geopolitischen Bedeutung der Türkei als sinnvoller und realistischer.
Aktive Nachbarschaftspolitik
Für die Sicherung von Wohlstand, Stabilität und Sicherheit ist eine starke Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union von größter Bedeutung. Ziel muss es sein, politische und wirtschaftliche Reformen in diesen Ländern partnerschaftlich zu unterstützen und im Hinblick auf wirtschaftliche und politische Interessen Europas die Zusammenarbeit zu suchen, wobei im Hinblick auf die räumlichen, finanziellen und kulturellen Grenzen Europas eine Mitgliedschaft dieser
Länder in der Europäischen Union nicht möglich und daher in jedem Fall auszuschließen ist.
Vertraglicher Ausschluss einer Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Gerichtshofes
In den letzten Jahren hat die Europäische Union eine Vielzahl von zusätzlichen ausschließlichen Gemeinschaftskompetenzen dazubekommen. So wurde mit dem Vertrag von Amsterdam der Bereich Asyl und Einwanderung in die Erste Säule des Gemeinschaftsrechts übernommen und somit „vergemeinschaftet.“
Darüber hinaus führt das Auslegungsmonopol des EUGH betreffend das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht bzw. die daraus resultierenden Entscheidungen zu einer „schleichenden“ Ausweitung der Zuständigkeiten der Union bzw. der Gemeinschaftsorgane. Dadurch kommt es immer wieder zu einer Unterlaufung nationaler Kompetenzen. Daher fordern wir zur Wahrung der österreichischen Interessen eine vertragliche Klarstellung, dass dem EUGH keinerlei rechtsetzende Kompetenz zukommt und dieser in Anlehnung an den österreichischen Verfassungsgerichtshof lediglich über sogenannte „negative“ Gesetzgebungskompetenz verfügt.
Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
Subsidiarität bedeutet, dass die Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten nur in dem für die Erreichung der jeweiligen Zielsetzung erforderlichen Ausmass eingeschränkt werden darf.
Im gescheiterten Verfassungsvertrag ist erstmals klar ein Subsidiaritätsverfahren festgeschrieben, das eine entscheidende und maßgebliche Stärkung der nationalen gesetzgebenden Organe und damit der Mitgliedstaaten bewirkt. Die Europäschen Organe würden demzufolge künftig Normvorschläge unmittelbar den nationalen Parlamenten zuleiten. Die nationalen Parlamente haben dann die Möglichkeit, binnen sechs Wochen Einwände gegen den entsprechenden Vorschlag einzubringen, sofern die Ziele der beabsichtigten Norm auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene in adäquater Weise erreicht werden können.
Daher sind bis zu einem Inkrafttreten eines Vertrages für die Bürger Europas alle Möglichkeiten der Stärkung des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der geltenden EU-Verträge im Sinne der Stärkung der Bürgernähe sowie der Demokratisierung der Europäischen Union auch ohne EU-Verfassung auszuschöpfen.
In diesem Zusammenhang ist es besonders erfreulich, dass - mit Ausnahme der Grünen – am 20.05.2008 ein Antrag des Bündnisobmannes
Abg. Herbert Scheibner im EU-UA von allen anderen Parteien angenommen wurde, der auf die Stärkung der Subsidiarität abzielt.
Sicherung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der EU
Europas Sicherheit ist nicht zuletzt abhängig von seiner internationalen Schlagkraft und Durchsetzungsfähigkeit. Terroristische Anschläge, organisierte Kriminalität, aber auch kriegerische Auseinandersetzungen stellen die sicherheitspolitischen Herausforderungen für Europa dar. Das Verhalten der Europäischen Union - unter anderem im Zuge des Irakkriegs - hat aber das Versagen der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik eindrucksvoll vor Augen geführt. Hier wurde das Gegenteil einer gemeinsamen europäischen Außen- und sicherheitspolitischen Positionierung vorgezeigt.
Wir fordern daher eine Stärkung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der EU nach außen, mit Sicherheitsgarantie für die Mitgliedstaaten nach innen, bei gleichzeitiger Wahrung der absoluten Neutralität Österreichs. Eine Europaarmee wird daher auch entschieden abgelehnt.
Europa muss energieunabhängig werden
Die in Folge des Streits zwischen der Ukraine und Russland ausgelöste Gaskrise hat gezeigt, dass die Frage der Energieversorgung die Achillesferse Europas darstellt. Die Energieunabhängigkeit der Europäischen Union ist daher dringend notwendig.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger treten wir daher für eine EU-weit akkordierte Erdgasbevorratung nach dem Vorbild Österreichs im Sinne der Einführung von Mindeststandards, sowie die Forcierung der Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien durch die entsprechende Bereitstellung von finanziellen Mitteln und verstärkte Bewusstseinsbildung im Hinblick auf Energiesparmaßnahmen und der Nutzungseffizienz von Energie ein.
Einfrieren der EU-Beiträge im Falle außergewöhnlicher ökonomischer Umstände oder nationaler Krisenfälle
Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist es erforderlich, Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft, Stärkung der Kaufkraft durch Entlastung und Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen unmittelbar, rasch, unbürokratisch und effizient auf nationaler Ebene zur Verfügung zu stellen. Daher muss es in Fällen außergewöhnlicher ökonomischer
Umstände oder nationaler Krisenfälle den Mitgliedstaaten möglich sein, die EU-Beiträge einzufrieren bzw. abzusenken um im eigenen Land die finanziellen Möglichkeiten zu haben, um entsprechend gegensteuern und helfend eingreifen zu können.
Einführung einer EU-weiten Spekulationssteuer und Regulierung der Finanzmärkte
Die gegenwärtige weltweite Finanzkrise, die nicht zuletzt auf skrupellose Spekulanten und Spekulationsgeschäfte zurückzuführen ist, erfordert ein diesbezügliches EU-weites Vorgehen. In diesem Sinne fordern wir die Einführung einer EU-weiten Spekulationssteuer, mit der die kurzfristige Spekulation eingedämmt wird und die Wechselkurse von Handelspapieren wieder stärker die langfristigen realwirtschaftlichen Phänomene als die kurzfristigen spekulativen Erwartungen widerspiegeln. Diese EU-Steuer soll die Beiträge der EU-Mitgliedstaaten kompensieren und somit auch den österreichischen Budgethaushalt und damit den österreichischen Steuerzahler spürbar entlasten. Allein mit einem Steuersatz von 0,01 % auf den Transaktionswert wären über 80 Mrd Euro jährlich zu erzielen, was zwei Drittel des derzeitigen EU-Budgets entspricht. In Folge des Zusammenbruchs von ausschließlich auf Gewinnmaximierung und Profit ausgerichteten Teilen der Wirtschaft sprechen wir uns weiters für eine möglichst international geltende Regulierung der Finanzmärkte und die Wiederbelebung der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft innerhalb Europas aus, wobei ein Schwerpunkt auf Schutz und Förderung der kleinen und mittelständischen Wirtschaft zu legen ist.
Ausbau der Kontrolle
Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, dass EU-Mittel ordnungsgemäß verwendet und wirtschaftlich verwaltet werden und die europäischen Institutionen effizient und kostensparend arbeiten. Eine entscheidende Rolle dabei kommt neben den Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten insbesondere dem Europäischen Rechnungshof und dem EU-Parlament zu. Die Beispiele für Mängel in der EU-Haushaltsführung sind mannigfaltig, wie einer Presseunterlage (Pressekonferenz BMF, RH, EU-RH vom 19.05.2006) entnommen werden kann. Die diesbezügliche Palette reicht von der Meldung falscher Zahlen (Bsp. Anzahl Olivenbäume) über überhöhte Kostenangaben von Förderungsempfängern im Bereich Forschung bis hin zur Auszahlung von Schafprämien für nicht existierende Schafe. Weiters kritisierte der WWF im Jahr 2006 EU-Förderungen für Wasserdiebstahl spanischer Bauern. Die Rede ist von 500.000 illegalen Brunnen, die den Anbau von Reis, Baumwolle oder Oliven begünstigen, gleichzeitig aber den Boden austrocknen. Dennoch werden dem
Vernehmen nach jährlich Subventionen in der Höhe von 6,6 Mrd Euro geleistet.
Das Gesamtschadensvolumen aller Fälle, die das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung bis Ende 2004 untersuchte, betrug schätzungsweise 5,8 Mrd. €.
Darüber hinaus werden zu Unrecht ausgezahlte EU-Gelder von der Kommission kaum zurückgefordert - alleine in den vergangenen Jahren haben sich Außenstände von knapp drei Milliarden Euro angehäuft. Daher:
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Durchführung einer Ist-Analyse über Stärken und Schwächen der bereits implementierten verwaltungsinternen Kontrolle
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Durchführung von Querschnittsüberprüfungen durch die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten in Abstimmung mit dem Europäischen Rechnungshof
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Verstärkte Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen der Verwendung der EU-Mittel durch den Europäischen Rechnungshof
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Vermehrte Bedachtnahme auf die Prüfung von Aufbau- und Ablauforganisationen und verwaltungsinterne Kontrollsysteme betreffend die EU-Mittel in den Mitgliedstaaten.
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Maßnahmen im Sinne einer Erhöhung der Rückforderungsquote von zu Unrecht ausgezahlten EU-Geldern
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Nicht widmungsgemäß verwendete Fördermittel müssen refundiert werden
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Die Zuerkennung von (weiteren) Fördermitteln ist abhängig zu machen vom Funktionieren effizienter Kontrollmechanismen
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Ausbau der Kontrollrechte und Kontrollmöglichkeiten für das EU-Parlament
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Erweiterung der Sanktionierungsmöglichkeiten bei Missbrauch von EU-Steuergeld
Schutz der mittelständischen Wirtschaft – Basel II muss weg
Eine der dringlichsten Maßnahmen für KMUs in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist die Ermöglichung des Zugangs zu Krediten und damit zu dringend notwendigem Investitionskapital. In diesem Zusammenhang ist die Abschaffung von Basel II, die Banken begünstigt, aber der Wirtschaft massiv schadet und damit Arbeitsplätze vernichtet, dringend erforderlich.
Einführung von Schutzzöllen
Maßnahmen im Sinne der Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping, des Schutzes unserer Märkte und der Vermeidung der Ausbeutung von Arbeitnehmern – insbesondere von Kindern – sind in einer zunehmend globalisierten Welt von größter Bedeutung.
Daher sind durch die Europäische Union Schutzzölle für jene Produkte einzuführen, deren Herstellung nicht nach sozialen, arbeitsrechtlichen und ökologischen Mindeststandards der Union erfolgt ist bzw. die durch Kinderarbeit erzeugt wurden.
Strenge Asylgesetze in Österreich und Europa
Die Europäische Kommission hat nunmehr Richtlinien und Verordnungsentwürfe beschlossen, mit denen es zu einer massiven Aufweichung der Asylgesetzgebung kommt, welche ausschließlich auf die Interessen der Asylwerber abzielt und voll zulasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen, die unter anderem durch eine massive Ausweitung des Familienbegriffs den Angehörigen von Asylwerbern Tür und Tor öffnen würden, mit der Asylwerber zusätzlich zur Grundversorgung einen Anspruch auf eine Zuwendung in Höhe der Sozialhilfe hätten, die die Möglichkeiten der Inschubhaftnahme stark einschränken und die Gruppe der besonders Schutzwürdigen generell auf psychisch kranke Personen ausweiten würden, lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Weiters sprechen wir uns dezidiert gegen die geplante Schaffung einer EU-weiten Asylagentur aus und setzen uns für Erhalt und Ausbau der strengen österreichischen Asylgesetzgebung und gegen deren Aushöhlung durch die EU ein.
Wiedereinführung der Grenzkontrollen
Die steigende Kriminalität belegt: Schengen ist gescheitert, die Kontrolle der EU-Außengrenzen in den Oststaaten funktioniert nicht! Das BZÖ tritt daher im Sinne der Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen an Österreichs Grenzen ein, wie sie während der Fußball-Europameisterschaft bereits erfolgreich und effizient praktiziert wurden.
Bürokratie abbauen, Bürgerrechte ausbauen
Die Machtfülle der Europäischen Kommission wird ständig ausgeweitet. Dies erfolgt insbesondere durch einen Wildwuchs an Agenturen und Büros,
der gerade in den letzten Jahren unerträglich wurde. Wir fordern daher einen radikalen Bürokratieabbau in Form einer Verwaltungsreform und Besoldungsreform auf europäischer Ebene und einen Ausbau der Beschwerdemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger beim EU-Ombudsmann, die insbesondere Beschwerden über Auswirkungen von innerstaatlich umgesetzen EU-Richtlinien sowie direkt anwendbaren EU-Verordnungen ermöglichen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen dem EU-Ombudsmann mit den entsprechenden nationalen Stellen, wie der Volksanwaltschaft, zu verbessern und zu optimieren.
Für ein atomfreies Europa und eine Reform des Euratom-Vertrages
Europa und die Welt stehen vor einer Renaissance der Atomkraft. Das BZÖ kämpft seit Jahren gegen die Nutzung der Atomenergie und ein atomfreies Mitteleuropa. In diesem Zusammenhang wurde im März 2009 von unseren Abgeordneten Rainer Widmann und Gerhard Huber ein Antrag im Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union eingebracht, der dann auch einstimmig beschlossen wurde. In diesem Antrag wurde die vor dem Hintergrund der derzeit in Europa erkennbaren bedenklichen Renaissance der Nuklearenergie und den Versuchen, die Nuklearenergie als eine Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes darzustellen, die herausragende Bedeutung der Nutzung erneuerbarer Energieträger für den Klimaschutz bekräftigt.
Das BZÖ lehnt jedwede Bestrebungen, die eine Renaissance der Atomkraft Vorschub leisten, entschieden ab und ist gegen die Atomkraft in Österreich und Europa. Vielmehr ist auf europäischer Ebene mehr Einsatz für die Schließung von Atomkraftwerken nahe der österreichischen Grenze erforderlich. Das BZÖ spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Völkerrechtsklage gegen Tschechien wegen des Schrott-Reaktors in Temelin aus.
Darüber hinaus ist eine Reform des EURATOM-Vertrages im Sinne einer völligen Neudefinition der Inhalte wie beispielsweise einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere in Hinblick auf „Atomausstiegsszenarien“ und Integration in den EG-Vertrag
Für ein gentechnikfreies Österreich
Gentechnisch verändertes Saatgut sollte auf Österreichs Feldern nichts verloren haben! Der Schutz des Menschen hat Vorrang vor den Interessen der Konzerne! Das BZÖ will ein gentechnikfreies Österreich, eine eindeutige Deklaration von gentechnisch veränderten Lebensmitteln aus
dem Ausland und fordert auf europäischer Ebene ein verstärktes Engagement Österreichs gegen die Gentechnik ein.
Kein Zugriff auf unser Wasser
Das heimische Wasser muss in österreichischer Hand bleiben! Die EU und ausländische Investoren dürfen keinen Zugriff auf unsere Wasserressourcen bekommen, was durch eine rechtliche Absicherung der heimischen Wasserressourcen in Form entsprechender parlamentarischer Beschlüsse sicherzustellen ist.



